FAQ – IHRE FRAGEN UND UNSERE ANTWORTEN
Benötigt man einen Termin?
Sie können gerne auf unserer Website einen Termin vereinbaren.
Falls es Ihnen nicht möglich ist online einen Termin zu vereinbaren, kommen Sie einfach
mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass, Ihrer Telefonnummer und falls vorhanden mit Ihrer Email-Adresse zu uns.
TIPP:
Am Einfachsten geht es, wenn Sie schon bei uns (www.covisa.de) registriert sind, mit Ihrem persönlichen QR-Code.
Dazu auf der Seite www.covisa.de links oben „Login“ und dann mit Ihrer E-Mail und Passwort einloggen.
Unter „Mein Covisa QR-Code“ (hellgraues Feld) finden Sie diesen Power-Code.
Mit diesem Code auf Ihrem Handy und Ihrem Ausweis können Sie jederzeit während unserer Öffnungszeiten
schnell und problemlos einen kostenfreien oder zuzahlungspflichtigen (3 € bzw. 15€) Test sofort erhalten. (Maximal einmal täglich)
NEUE TESTVERORDNUNG (gültig ab 30.06.2022)
Wesentlichen Änderungen der neuen Coronavirus-Testverordnung vom 30.06.2022
Die neue Coronavirus-Testverordnung tritt am 30. Juni in Kraft und ist bis zum 25. November 2022 gültig.
Besonders umfangreiche Änderungen gibt es beim §4a TestV, der die Bürgertestungen regelt.
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf einen kostenlosen Test
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Nachweis: z.B. Kinderreisepass
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (z.B. Schwangerschaft), zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können
Nachweis: ärztliches Zeugnis über medizinische Kontraindikation (im Original), z.B. Attest oder Mutterpass
3. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
Nachweis: Teilnahmenachweis der Studie
4. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist FREITESTUNG
Nachweis: Vorlage einer schriftlichen Absonderungsanordnung oder positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt
5. Personen nach §4 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 (Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern)
6. Leistungsberechtigte nach §29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte)
7. Pflegepersonen im Sinne des §19 Satz 1 des elften Buches Sozialgesetzbuch
8. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus Infizierten Person in demselben Haushalt leben.
Nachweis: Testergebnis der Infizierten Person und Nachweis der übereinstimmenden
Wohnanschrift
Folgende Personen haben Anspruch auf einen Test mit 3€ ZUZAHLUNG
Bei folgenden Testungen hat die zu testende Person einen Eigenanteil in Höhe von 3€ an die Teststation zu leisten.
1. Personen, die am selben Tag an dem die Testung erfolgt:
a) eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
b) zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist schwer an COVID-19 zu erkranken
2. Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben
Nachweis: Vorzeigen der Corona-Warn-App
Nachweis der Anspruchsberechtigung
Zum Nachweis der Identität muss bei jeder Testung ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Details zu den Nachweisen der weiteren Punkte werden im Verordnungstext nicht genannt. Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Tagen aktualisierte Empfehlungen seitens der ABDA geben wird.
Bei den Punkten ZUZAHLUNG soll als Nachweis eine Selbstauskunft abgegeben werden, dass die Testung zu dem angegebenen Zweck durchgeführt wurde.
Wie bekomme ich mein Testergebnis?
Ca. 20 Min nach dem Test können Sie Ihr Testzertifikat unter www.covisa.de abrufen bzw. herunterladen.
Dazu auf dieser Seite links oben „Login“ und dann mit Ihrer E-Mail und Passwort einloggen.
Unter „Meine Testergebnisse“ (oranges Feld) finden sie die letzten Testergebnisse mit den zugehörigen Zertifikaten.
Diese sind als PDF sichtbar und können natürlich auch direkt ausgedruckt werden.
Wir können auch gerne Ihr Testergebnis (20 Min nach dem Test) vor Ort in Papierform ausdrucken.
TESTERGEBNIS ABRUFEN
oder über die Email, die Sie nach der Auswertung Ihres Tests zugeschickt bekommen.
Gibt es das Testergebnis auch in englischer Sprache?
Ihr Testergebnis / Zertifikat ist zweisprachig, Deutsch und Englisch.